Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
1 KV CH-LU

§ 28 Verfassung des Kantons Luzern (KV)

Politische Rechte und Bürgerrecht - Bürgerrecht
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§ 28 KV

1. Wer das Bürgerrecht einer Luzerner Gemeinde besitzt, ist Bürger oder Bürgerin des Kantons.

2. Das Gesetz regelt die Einbürgerung.

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