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KV
CH-LU
§ 25 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Verfahrensbestimmungen zum fakultativen Referendum
Politische Rechte und Bürgerrecht - Politische Rechte - Referenden
§ 25 KV · Verfahrensbestimmungen zum fakultativen Referendum
1. 3000 Stimmberechtigte oder ein Viertel der Gemeinden können eine Volksabstimmung verlangen.
2. Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beträgt 60 Tage seit der amtlichen Veröffentlichung der Vorlage.