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1 KV CH-LU

§ 23 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Obligatorisches Referendum

Politische Rechte und Bürgerrecht - Politische Rechte - Referenden
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§ 23 KV · Obligatorisches Referendum

1. Den Stimmberechtigten sind zur Abstimmung vorzulegen

a. der Beschluss über die Einleitung der Totalrevision der Kantonsverfassung und Änderungen der Kantonsverfassung,

b. Gesetze und Beschlüsse des Kantonsrates, mit denen freibestimmbare Ausgaben für Vorhaben im Gesamtbetrag von mehr als 25 Millionen Franken bewilligt werden; bei wiederkehrenden Ausgaben ist vom Gesamtbetrag der einzelnen Betreffnisse auszugehen; ist dieser nicht feststellbar, ist der zehnfache Betrag einer Jahresausgabe massgebend,

c. interkantonale und andere Verträge, die für den Kanton freibestimmbare Ausgaben von mehr als 25 Millionen Franken zur Folge haben,

d. Vorlagen, die dem fakultativen Referendum unterliegen, wenn der Kantonsrat dies beschliesst,

e. Initiativen, die der Kantonsrat ablehnt,

f. Änderungen des Kantonsgebietes, ausgenommen Grenzbereinigungen,

g. weitere, im Gesetz vorgesehene Beschlüsse des Kantonsrates.

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