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KV
CH-LU
§ 21 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Gesetzesinitiative
Politische Rechte und Bürgerrecht - Politische Rechte - Initiativen
§ 21 KV · Gesetzesinitiative
1. 4000 Stimmberechtigte können den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Gesetzes verlangen.