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1 KV CH-LU

§ 11 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Aufgaben

Aufgaben von Kanton und Gemeinden
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§ 11 KV · Aufgaben

1. Kanton und Gemeinden nehmen die Aufgaben wahr, die ihnen durch die Gesetzgebung übertragen sind, namentlich in den Bereichen

a. öffentliche Sicherheit und Ordnung,

b. wirtschaftliche Entwicklung,

c. Bildung,

d. Gesundheit,

e. soziale Sicherheit,

f. Raumplanung,

g. Verkehr und Infrastruktur,

h. Umweltschutz und Energie,

i. Kultur,

j. Sport.

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