Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
960.110 VDTOTD CH-GR

Art. 6 Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (VDT) - Berichterstattung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 VDT · Berichterstattung

1. Die Berichterstattung an den Grossen Rat erfolgt im Rahmen der Botschaft zur Jahresrechnung.

← Art. 5 VDT Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (VDT) - Zuständigkeiten

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →