960.110
VDTOTD
CH-GR
Art. 5 Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (VDT) - Einreichung von Gesuchen
Art. 5 VDT · Einreichung von Gesuchen
1. Fördergesuche können entweder beim zuständigen Departement oder bei der Fachorganisation eingereicht werden.