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960.110 VDTOTD CH-GR

Art. 5 Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (VDT) - Einreichung von Gesuchen

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Art. 5 VDT · Einreichung von Gesuchen

1. Fördergesuche können entweder beim zuständigen Departement oder bei der Fachorganisation eingereicht werden.

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