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Art. 2 Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (GDT) - Rahmenverpflichtungskredit

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Art. 2 GDT · Rahmenverpflichtungskredit

1. Zur Förderung der digitalen Transformation im Kanton Graubünden im Sinne dieses Gesetzes gewährt der Grosse Rat einen Rahmenverpflichtungskredit im Umfang von 40 Millionen Franken.

2. Der Grosse Rat setzt diesen Kredit in eigener Kompetenz fest.

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