960.100
GDTLTD
CH-GR
Art. 1 Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (GDT) - Zweck und Ziele
Art. 1 GDT · Zweck und Ziele
1. Dieses Gesetz dient zur Förderung der digitalen Transformation im Kanton Graubünden, um insbesondere
a) die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Graubünden zu steigern;
b) den Wohn- und Wirtschaftsstandort Graubünden attraktiver zu gestalten; oder
c) zusätzliche Wertschöpfungspotenziale in Graubünden zu erschliessen.