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960.100 GDTLTD CH-GR

Art. 1 Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (GDT) - Zweck und Ziele

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Art. 1 GDT · Zweck und Ziele

1. Dieses Gesetz dient zur Förderung der digitalen Transformation im Kanton Graubünden, um insbesondere

a) die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Graubünden zu steigern;

b) den Wohn- und Wirtschaftsstandort Graubünden attraktiver zu gestalten; oder

c) zusätzliche Wertschöpfungspotenziale in Graubünden zu erschliessen.

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