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950.270 VFWOPRA CH-GR

Art. 6 Verordnung über die Förderung von Wohnraum (VFW) - Voraussetzungen

Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet
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Art. 6 VFW · Voraussetzungen

1. Das steuerbare Einkommen und Vermögen müssen in drei aufeinanderfolgenden Jahren unterhalb der festgelegten Einkommens- und Vermögensgrenzen liegen.

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