950.270
VFWOPRA
CH-GR
Art. 6 Verordnung über die Förderung von Wohnraum (VFW) - Voraussetzungen
Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet
Art. 6 VFW · Voraussetzungen
1. Das steuerbare Einkommen und Vermögen müssen in drei aufeinanderfolgenden Jahren unterhalb der festgelegten Einkommens- und Vermögensgrenzen liegen.