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950.270 VFWOPRA CH-GR

Art. 19 Verordnung über die Förderung von Wohnraum (VFW) - Übergangsbestimmung

Weitere Bestimmungen
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Art. 19 VFW · Übergangsbestimmung

1. Erfolgte der erstinstanzliche Förderentscheid vor dem Inkrafttreten des Gesetzes und dieser Verordnung, so bleibt das bisherige Recht anwendbar.

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