950.270
VFWOPRA
CH-GR
Art. 19 Verordnung über die Förderung von Wohnraum (VFW) - Übergangsbestimmung
Weitere Bestimmungen
Art. 19 VFW · Übergangsbestimmung
1. Erfolgte der erstinstanzliche Förderentscheid vor dem Inkrafttreten des Gesetzes und dieser Verordnung, so bleibt das bisherige Recht anwendbar.