950.270
VFWOPRA
CH-GR
Art. 17 Verordnung über die Förderung von Wohnraum (VFW) - Annahmeerklärung
Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet
Art. 17 VFW · Annahmeerklärung
1. Gegenüber dem Amt ist innert 30 Tagen seit Mitteilung des Entscheids über die Beitragszusicherung vorbehaltlos und schriftlich zu erklären, dass die an die Zusicherung geknüpften Auflagen und Bedingungen angenommen werden. Bei nicht fristgerechter Annahme fällt der Entscheid über die Beitragszusicherung dahin.