950.270
VFWOPRA
CH-GR
Art. 16 Verordnung über die Förderung von Wohnraum (VFW) - Gesuche
Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet
Art. 16 VFW · Gesuche
1. Gesuche um Förderbeiträge sind beim Amt nach dessen Vorgaben einzureichen.