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950.270 VFWOPRA CH-GR

Art. 15 Verordnung über die Förderung von Wohnraum (VFW) - Erstattung der Beiträge

Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet
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Art. 15 VFW · Erstattung der Beiträge

1. Bei Zweckentfremdungen, fehlender Genehmigung bei Handänderungen und Vermietungen oder bei Vorliegen anderer Rückerstattungsgründe sind die Beiträge anteilsmässig zu erstatten.

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