950.270
VFWOPRA
CH-GR
Art. 15 Verordnung über die Förderung von Wohnraum (VFW) - Erstattung der Beiträge
Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet
Art. 15 VFW · Erstattung der Beiträge
1. Bei Zweckentfremdungen, fehlender Genehmigung bei Handänderungen und Vermietungen oder bei Vorliegen anderer Rückerstattungsgründe sind die Beiträge anteilsmässig zu erstatten.