950.270
VFWOPRA
CH-GR
Art. 11 Verordnung über die Förderung von Wohnraum (VFW) - Bauliche Anforderungen
Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet
Art. 11 VFW · Bauliche Anforderungen
1. Die Anforderungen an die Grösse der Wohnbaute und an das minimale Raumprogramm sind im Anhang festgelegt. Bei Erneuerungen und Erwerben bestehender Wohnbauten sind in Ausnahmefällen Abweichungen möglich.
2. Die Anforderungen an das behindertengerechte Bauen müssen erfüllt sein. Bei Erneuerungen und Erwerben bestehender Wohnbauten sowie bei unverhältnismässigen Mehrkosten aufgrund dieser Anforderungen sind in Ausnahmefällen Abweichungen möglich.