950.250
GFWLCPRA
CH-GR
Art. 7 Gesetz über die Förderung von Wohnraum (GFW) - Einkommens- und Vermögensgrenzen
Verbesserung der Wohnverhältnisse
Art. 7 GFW · Einkommens- und Vermögensgrenzen
1. Die Grenze für das steuerbare Einkommen beträgt 60 000 Franken, diejenige für das steuerbare Vermögen 170 000 Franken.
2. Für jedes minderjährige oder sich in Ausbildung befindliche maximal 25 Jahre alte Kind, das im Haushalt wohnt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 3000 Franken, die Vermögensgrenze um 20 000 Franken.
3. Die Regierung passt die Einkommens- und Vermögensgrenzen bei wesentlichen Veränderungen des Landesindexes der Konsumentenpreise an.