Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
950.000 CH-GR

Kanton Graubünden 950.000

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Graubünden
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Gesetzestext (1 Artikel)

1. Zuständige kantonale Stelle für die Überwachung der vorschriftsgemässen Durchführung der bundesrätlichen Verordnung und für die Verzeigung von Verstössen an die zuständigen Instanzen ist die kantonale Preiskontrollstelle.

1bis. Die kantonale Preiskontrollstelle ist zuständig für die Erhebung von Ordnungsbussen gemäss bundesrechtlicher Ordnungsbussengesetzgebung. Das Verfahren richtet sich nach dem Ordnungsbussengesetz des Bundes.

2. Der Regierungsbeschluss vom 9. April 1973 wird aufgehoben.

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