935.510
OCGDVKGS
CH-GR
Art. 7 Verordnung zum Geldspielgesetz des Kantons Graubünden (Geldspielverordnung; VKGS) - 2. Inhalt des Gesuchs
Kleinspiele
Art. 7 Geldspielverordnung; VKGS · 2. Inhalt des Gesuchs
1. Das Gesuch um eine Bewilligung für Kleinspiele hat Folgendes zu enthalten
a) Name und Sitz der Veranstalterin oder des Veranstalters unter Beilage des Handelsregisterauszugs oder der Vereinsstatuten;
b) Name und Adresse der verantwortlichen Person;
c) Angaben über den Einzeleinsatz und die Summe aller Einsätze;
d) Anzahl der Gewinne und Angabe der Höhe der Gesamtgewinne;
e) Übersicht über das Verhältnis der Veranstaltungskosten und des Reingewinns;
f) Beschreibung des Verwendungszwecks des Reingewinns;
g) Datum, Zeit, Dauer und Ort der Durchführung;
h) Angaben über die bisherigen Veranstaltungen in der Schweiz und im Jahr.
2. Die Bewilligungsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen.