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935.510 OCGDVKGS CH-GR

Art. 6 Verordnung zum Geldspielgesetz des Kantons Graubünden (Geldspielverordnung; VKGS) - Bewilligungspflichtige Kleinspiele 1. Zeitpunkt der Gesuchseinreichung

Kleinspiele
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Art. 6 Geldspielverordnung; VKGS · Bewilligungspflichtige Kleinspiele 1. Zeitpunkt der Gesuchseinreichung

1. Gesuche für kontingentierte Lotterien sind bis Ende November des Vorjahres bei der Aufsichts- und Vollzugsbehörde einzureichen.

2. Die übrigen Gesuche für bewilligungspflichtige Kleinspiele sind mindestens einen Monat vor der geplanten Durchführung bei der Aufsichts- und Vollzugsbehörde einzureichen.

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