935.510
OCGDVKGS
CH-GR
Art. 6 Verordnung zum Geldspielgesetz des Kantons Graubünden (Geldspielverordnung; VKGS) - Bewilligungspflichtige Kleinspiele 1. Zeitpunkt der Gesuchseinreichung
Kleinspiele
Art. 6 Geldspielverordnung; VKGS · Bewilligungspflichtige Kleinspiele 1. Zeitpunkt der Gesuchseinreichung
1. Gesuche für kontingentierte Lotterien sind bis Ende November des Vorjahres bei der Aufsichts- und Vollzugsbehörde einzureichen.
2. Die übrigen Gesuche für bewilligungspflichtige Kleinspiele sind mindestens einen Monat vor der geplanten Durchführung bei der Aufsichts- und Vollzugsbehörde einzureichen.