Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
935.510 OCGDVKGS CH-GR

Art. 3 Verordnung zum Geldspielgesetz des Kantons Graubünden (Geldspielverordnung; VKGS) - Fachstelle für Prävention und Suchtbekämpfung

Aufgaben und Zuständigkeiten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Geldspielverordnung; VKGS · Fachstelle für Prävention und Suchtbekämpfung

1. Das Sozialamt des Kantons Graubünden ist die Fachstelle für Prävention und Suchtbekämpfung.

← Art. 2 Geldspielverordnung; VKGS Verordnung zum Geldspielgesetz des Kantons Graubünden (Geldspielverordnung; VKGS) - Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Art. 4 Geldspielverordnung; VKGS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →