935.510
OCGDVKGS
CH-GR
Art. 3 Verordnung zum Geldspielgesetz des Kantons Graubünden (Geldspielverordnung; VKGS) - Fachstelle für Prävention und Suchtbekämpfung
Aufgaben und Zuständigkeiten
Art. 3 Geldspielverordnung; VKGS · Fachstelle für Prävention und Suchtbekämpfung
1. Das Sozialamt des Kantons Graubünden ist die Fachstelle für Prävention und Suchtbekämpfung.