935.500
KGSLCGD
CH-GR
Art. 4 Geldspielgesetz des Kantons Graubünden (KGS) - Kleinspiele
Geldspiele
Art. 4 KGS · Kleinspiele
1. Kleinspiele dürfen im Kanton Graubünden durchgeführt werden, wenn die geldspielrechtlichen Vorgaben des Bundes und des Kantons eingehalten werden.