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Art. 2 Geldspielgesetz des Kantons Graubünden (KGS) - Begriffe

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 KGS · Begriffe

1. Die im Bundesgesetz über Geldspiele enthaltenen Definitionen sind anwendbar, soweit das kantonale Recht nichts anderes vorsieht.

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