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Art. 12 Geldspielgesetz des Kantons Graubünden (KGS) - Steuerpflicht und Bemessung

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Art. 12 KGS · Steuerpflicht und Bemessung

1. Spielbanken mit einer Konzession gemäss dem Geldspielgesetz sind steuerpflichtig.

2. Der Kanton erhebt den nach dem Geldspielgesetz maximal zulässigen Steuersatz.

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