935.500
KGSLCGD
CH-GR
Art. 12 Geldspielgesetz des Kantons Graubünden (KGS) - Steuerpflicht und Bemessung
Besteuerung von Spielerträgen
Art. 12 KGS · Steuerpflicht und Bemessung
1. Spielbanken mit einer Konzession gemäss dem Geldspielgesetz sind steuerpflichtig.
2. Der Kanton erhebt den nach dem Geldspielgesetz maximal zulässigen Steuersatz.