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Art. 27 Filmverordnung - Inkraftsetzung

Straf- und Schlussbestimmungen
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Art. 27 Filmverordnung · Inkraftsetzung

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Oktober 1966 in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung betreffend die Lichtspieltheater vom 30. Mai 1930 aufgehoben.

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