935.400
CH-GR
Art. 2 Filmverordnung - Bewilligung, Voraussetzungen
Eröffnung, Umwandlung und Schliessung von Betrieben
Art. 2 Filmverordnung · Bewilligung, Voraussetzungen
1. Die Bewilligung zum Betrieb von Kinos nach Bundesrecht wird vom Gemeindevorstand erteilt.
2. ...