935.400
CH-GR
Art. 16 Filmverordnung - Zutrittsalter, Kontrolle und Ausweispflicht
Jugendschutz
Art. 16 Filmverordnung · Zutrittsalter, Kontrolle und Ausweispflicht
1. Der Betriebsinhaber legt das Zutrittsalter für den Besuch einer Filmvorführung fest.
2. Er hat für eine wirksame Kontrolle zu sorgen.
3. Jugendliche müssen sich über Alter und Identität ausweisen können.
4. ...