Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
935.400 CH-GR

Art. 15 Filmverordnung - Vorführungszeiten

Filmpolizei
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15 Filmverordnung · Vorführungszeiten

1. Die Gemeinden können öffentliche Filmvorführungen aus polizeilichen Gründen zeitlich beschränken.

2. ...

3. ...

← Art. 14 Filmverordnung Geltungsbereich Art. 16 Filmverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →