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Art. 14 Filmverordnung - Zutritt

Filmpolizei
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Art. 14 Filmverordnung · Zutritt

1. Die Polizeiorgane des Kantons oder die Kontrollbehörden der Gemeinden haben bei der Ausübung von Kontrollen jederzeit Zutritt zu den Betriebsräumen der Kinos.

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3. ...

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