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Art. 10 Filmverordnung - Prüfung

Filmpolizei
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Art. 10 Filmverordnung · Prüfung

1. ...

2. ...

3. Die Kontrollbehörde kann sich den Film auf Kosten des Veranstalters zur Vorprüfung vorführen lassen oder am ersten Tag der öffentlichen Vorführung prüfen.

4. ...

5. ...

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