935.310
CH-GR
Art. 7 Gebührentarif für das Messwesen (Tarifordnung) - Inkrafttreten
Art. 7 Tarifordnung · Inkrafttreten
1. Dieser Gebührentarif tritt am 1. Mai 1993 in Kraft und ersetzt alle die mit ihm im Widerspruch stehenden Bestimmungen.