935.310
CH-GR
Art. 4 Gebührentarif für das Messwesen (Tarifordnung) - Wartezeit
Art. 4 Tarifordnung · Wartezeit
1. Für Wartezeit, die der Eichmeister weder verursacht hat noch nutzen kann, schuldet der Verursacher eine Entschädigung nach Artikel 3 der eidgenössischen Eichgebühren-Verordnung.