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Art. 5 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen - Eichamt

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Art. 5 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen · Eichamt

1. Das Eichamt befindet sich in Chur. Die Regierung kann die Verlegung des Eichamtes anordnen.

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