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Art. 5 Verordnung zum kantonalen Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale COVID-19-Härtefallverordnung 2022, KHFV 22) - Frist für die Einreichung der Gesuche

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Art. 5 Kantonale COVID-19-Härtefallverordnung 2022, KHFV 22 · Frist für die Einreichung der Gesuche

1. Die Gesuche sind bis spätestens am 15. Juli 2022 einzureichen.

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