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Art. 1 Verordnung zum kantonalen Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale COVID-19-Härtefallverordnung 2022, KHFV 22) - Umfang der Unterstützung

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Art. 1 Kantonale COVID-19-Härtefallverordnung 2022, KHFV 22 · Umfang der Unterstützung

1. Der Umfang der Unterstützung entspricht den ungedeckten Kosten im massgebenden Zeitraum. Diese berechnen sich gemäss den entsprechenden Bestimmungen im Bundesrecht.

2. Ungedeckte Kosten in einer Sparte werden höchstens im Umfang der ungedeckten Kosten des Unternehmens berücksichtigt.

Verordnung zum kantonalen Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonale COVID-19-Härtefallverordnung 2022, KHFV 22) - Umfang der Unterstützung Art. 2 Kantonale COVID-19-Härtefallverordnung 2022, KHFV 22 →

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