Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
932.200 CH-GR

Art. 3 Kantonales Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonales COVID-19-Härtefallgesetz 2022, KHFG 22) - Art und Umfang der Unterstützung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Kantonales COVID-19-Härtefallgesetz 2022, KHFG 22 · Art und Umfang der Unterstützung

1. Art und Umfang der Unterstützung richten sich vorbehältlich von Absatz 2 gemäss den entsprechenden Bestimmungen im Bundesrecht.

2. Die Regierung kann den Umfang der Unterstützung im Rahmen der Schwellen nach Artikel 2 Absatz 3 reduzieren.

← Art. 2 Kantonales COVID-19-Härtefallgesetz 2022, KHFG 22 Kantonales Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonales COVID-19-Härtefallgesetz 2022, KHFG 22) - Gegenstand und Zweck Art. 4 Kantonales COVID-19-Härtefallgesetz 2022, KHFG 22 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →