Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
932.200 CH-GR

Art. 2 Kantonales Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonales COVID-19-Härtefallgesetz 2022, KHFG 22) - Voraussetzungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Kantonales COVID-19-Härtefallgesetz 2022, KHFG 22 · Voraussetzungen

1. Vorbehältlich der Abweichungen in diesem Artikel gelten dieselben Voraussetzungen, welche das Bundesrecht für die Unterstützung der Härtefallmassnahmen der Kantone für besonders betroffene Unternehmen vorsieht.

2. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.

3. Die Regierung kann bezüglich des massgebenden Zeitraums gemäss Artikel 4 Schwellen vorsehen, die Unternehmen erreichen müssen, um eine Unterstützung zu erhalten.

← Art. 1 Kantonales COVID-19-Härtefallgesetz 2022, KHFG 22 Kantonales Gesetz über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie im Jahr 2022 (Kantonales COVID-19-Härtefallgesetz 2022, KHFG 22) - Gegenstand und Zweck Art. 3 Kantonales COVID-19-Härtefallgesetz 2022, KHFG 22 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →