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Art. 4 Verordnung über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (VWE, Wirtschaftsentwicklungsverordnung) - Bürgschaften für KMU

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 VWE, Wirtschaftsentwicklungsverordnung · Bürgschaften für KMU

1. Bürgschaften können eingegangen werden, wenn die gesetzlichen Möglichkeiten der BG OST-SÜD Bürgschaftsgenossenschaft für KMU in vollem Umfang ausgeschöpft sind.

2. Die Bürgschaft kann pro Vorhaben maximal 500 000 Franken betragen.

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