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Art. 25 Verordnung über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (VWE, Wirtschaftsentwicklungsverordnung) - Kooperationen

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Art. 25 VWE, Wirtschaftsentwicklungsverordnung · Kooperationen

1. Beiträge an überbetriebliche Kooperationsprojekte können gewährt werden, wenn diese innovativ sind und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen beitragen.

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