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Art. 7 Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (GWE, Wirtschaftsentwicklungsgesetz) - Bürgschaften für KMU

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 7 GWE, Wirtschaftsentwicklungsgesetz · Bürgschaften für KMU

1. Der Kanton kann Bürgschaften im Rahmen von Vorhaben eingehen, für welche die BG OST-SÜD Bürgschaftsgenossenschaft für KMU eine Bürgschaft eingegangen ist. Vom Grundsatz der Exportorientierung kann abgewichen werden.

2. Die Bürgschaft kann höchstens im selben Umfang eingegangen werden.

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