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Art. 13 Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (GWE, Wirtschaftsentwicklungsgesetz) - Kompetenznetzwerke

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Art. 13 GWE, Wirtschaftsentwicklungsgesetz · Kompetenznetzwerke

1. Der Kanton kann Kompetenznetzwerke fördern, welche mehrere Sektoralpolitiken umfassen.

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