920.800
CH-GR
Art. 8 Richtlinien für die Durchführung von organisierten Veranstaltungen im Wald - Bewilligungsverfahren
Veranstaltungen/Verfahren
Art. 8 Richtlinien für die Durchführung von organisierten Veranstaltungen im Wald · Bewilligungsverfahren
1. Die Bewilligung der Gemeinde wird in der Regel sechs Wochen nach Eingabe des Gesuches erteilt. Sie ist dem Amt für Wald und Naturgefahren vor der Durchführung der Veranstaltung ebenfalls mitzuteilen.