920.800
CH-GR
Art. 5 Richtlinien für die Durchführung von organisierten Veranstaltungen im Wald - Beizug von Sachverständigen
Veranstaltungen/Verfahren
Art. 5 Richtlinien für die Durchführung von organisierten Veranstaltungen im Wald · Beizug von Sachverständigen
1. Damit die grossen Veranstaltungen möglichst umweltschonend durchgeführt werden, ist vorgängig das Amt für Wald und Naturgefahren anzuhören.