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Art. 4 Richtlinien für die Durchführung von organisierten Veranstaltungen im Wald - Beurteilungskriterien

Veranstaltungen/Verfahren
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Art. 4 Richtlinien für die Durchführung von organisierten Veranstaltungen im Wald · Beurteilungskriterien

1. Die Gemeinden haben Ort, Jahreszeit und Folgeerscheinungen (z.B. Zuschauer) einer grossen Veranstaltung zu prüfen.

2. In den Wintermonaten ist das Wild besonders auf Ruhe angewiesen, weshalb in dieser Jahreszeit keine grossen Veranstaltungen abseits von Erschliessungseinrichtungen (Skipisten, Langlaufloipen, Strassen etc.) durchgeführt werden sollten. Sodann ist während der Brutzeit der Vögel und der Setzzeit des Wildes eine sorgfältige Evaluation des Durchführungsortes vorzunehmen.

3. Während der Bündner Hochjagd sollte auf die Durchführung von grossen Veranstaltungen im Wald verzichtet werden.

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