920.800
CH-GR
Art. 1 Richtlinien für die Durchführung von organisierten Veranstaltungen im Wald - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Richtlinien für die Durchführung von organisierten Veranstaltungen im Wald · Zweck
1. Diese Richtlinien bezwecken
a) eine möglichst umweltschonende Durchführung von sämtlichen Veranstaltungen im Wald;
b) eine möglichst einheitliche Bewilligungspraxis der zuständigen Gemeinden für organisierte grosse Veranstaltungen im Wald;
c) eine Hilfe bei der Bereinigung von Nutzungskonflikten.