920.600
VFPOPIF
CH-GR
Art. 8 Verordnung über die forstliche Planung (VfP) - Überarbeitung
Waldentwicklungsplan
Art. 8 VfP · Überarbeitung
1. Anträge zur Überarbeitung des Waldentwicklungsplans sind an das Amt zu richten. Dieses prüft den Antrag und leitet gegebenenfalls das Verfahren zur Überarbeitung des Plans ein.
2. Geringfügige Änderungen kann das Amt vornehmen. Die betroffene Gemeinde ist vorgängig anzuhören.