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Art. 4 Verordnung über die forstliche Planung (VfP) - Planungsinhalt

Waldentwicklungsplan
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Art. 4 VfP · Planungsinhalt

1. Im Rahmen der Planung sind insbesondere die nachfolgenden Interessen zu berücksichtigen

a) Schutz vor Naturgefahren;

b) Holzproduktion und Holzversorgung;

c) Natur- und Landschaftsschutz, insbesondere Waldreservate und seltene Waldgesellschaften;

d) Erholung und Tourismus;

e) Landwirtschaft;

f) Wildlebensraum;

g) Infrastruktur.

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