920.600
VFPOPIF
CH-GR
Art. 2 Verordnung über die forstliche Planung (VfP) - Planungsablauf
Waldentwicklungsplan
Art. 2 VfP · Planungsablauf
1. Der Waldentwicklungsplan wird unter Leitung des Amtes erstellt.
2. Die Gemeinden und die Bevölkerung können bei der Planung mitwirken. Sie werden vor Planungsbeginn durch das Amt über die Ziele und den Ablauf der Planung informiert.