Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
920.600 VFPOPIF CH-GR

Art. 19 Verordnung über die forstliche Planung (VfP) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19 VfP · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Ausführungsbestimmungen betreffend forstliche Planung vom 16. April 1996 werden aufgehoben.

← Art. 18 VfP Verordnung über die forstliche Planung (VfP) - Zweck Art. 20 VfP →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →