Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
920.600 VFPOPIF CH-GR

Art. 14 Verordnung über die forstliche Planung (VfP) - Planungsinhalt

Betriebsplan
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 14 VfP · Planungsinhalt

1. Der Betriebsplan beinhaltet insbesondere

a) die Analyse des Waldzustands und der Waldentwicklung;

b) die waldbaulichen Erfahrungen und ertragskundlichen Kenngrössen der Vorperiode;

c) die Nachhaltigkeitsbeurteilung des Amtes;

d) die Betriebsziele und deren Abstimmung auf den Waldentwicklungsplan;

e) die waldbauliche Planung und die Herleitung des Hiebsatzes;

f) die Kontrollvorgaben.

2. Die weiteren Einzelheiten regelt das Amt.

← Art. 13 VfP Verordnung über die forstliche Planung (VfP) - Zweck Art. 15 VfP →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →