920.600
VFPOPIF
CH-GR
Art. 14 Verordnung über die forstliche Planung (VfP) - Planungsinhalt
Betriebsplan
Art. 14 VfP · Planungsinhalt
1. Der Betriebsplan beinhaltet insbesondere
a) die Analyse des Waldzustands und der Waldentwicklung;
b) die waldbaulichen Erfahrungen und ertragskundlichen Kenngrössen der Vorperiode;
c) die Nachhaltigkeitsbeurteilung des Amtes;
d) die Betriebsziele und deren Abstimmung auf den Waldentwicklungsplan;
e) die waldbauliche Planung und die Herleitung des Hiebsatzes;
f) die Kontrollvorgaben.
2. Die weiteren Einzelheiten regelt das Amt.