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Art. 12 Verordnung über die forstliche Planung (VfP) - Grundlagen

Betriebsplan
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Art. 12 VfP · Grundlagen

1. Grundlagen für die Betriebsplanung sind

a) der Waldentwicklungsplan;

b) die Waldfläche und die Waldeinteilung in Betriebsklassen;

c) die bestandesweise Ansprache des Waldzustandes und der Waldentwicklung;

d) der Zustand der betrieblichen Infrastruktur;

e) die Ergebnisse der Vollzugs- und Erfolgskontrolle.

2. Die weiteren Einzelheiten der Grundlagenbeschaffung regelt das Amt.

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